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GFMK GmbH & Co. KG
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Sitz: Bergisch Gladbach
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Registergericht: Amtsgericht Köln
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Vertreten durch die Geschäftsführer Holger F. Caspari, Kirsten Caspari
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Texte: Markus Felsmann
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Bei einem Hirninfarkt ist zunächst der schnelle Beginn einer Therapie wichtig. Innerhalb von einer Stunde nach Auftreten der Symptome sollten verschiedene Maßnahmen der sogenannten Akutbehandlung erfolgen, dazu zählen eine Behandlung der betroffenen Stelle im Gehirn – entweder eine Öffnung der Gefäße oder das Stoppen einer Blutung beziehungsweise die Minderung des Drucks –, eine Stabilisierung des Blutdrucks und eine Einstellung und Kontrolle verschiedener Blutwerte.
Ist die Gefahr weiterer Schädigungen abgewendet, werden mögliche Folgeschäden in der Rehabilitation behandelt. Durch Ergo- oder Physiotherapie können Sprach- oder Konzentrationsstörungen, aber auch körperliche Einschränkungen oft gut therapiert werden.
Ein Hirninfarkt kann durch zwei Ereignisse ausgelöst werden. Zum einen kann die Blutversorgung des Gehirns durch verstopfte Gefäße behindert werden. Durch Arteriosklerose können sich Blutgefäße gefährlich verengen; dabei behindern Ablagerungen den Blutfluss. Das Risiko für Arteriosklerose und damit für Hirninfarkte steigt unter bestimmten Bedingungen. Dazu zählen zum Beispiel Übergewicht oder Bluthochdruck.
Zum anderen kann der Hirninfarkt durch einen Riss der Blutgefäße entstehen. Durch die Blutung können einerseits bestimmte Stellen nicht mehr adäquat versorgt werden, zum anderen können durch das einströmende Blut wiederum andere Gefäße eingeengt werden.
Weitere interessante Informationen und Hintergrundwissen zum Hirninfarkt bietet der Bereich Wissenswertes. Allgemein verständliche Informationen und Erklärungen zu Begriffen und Konzepten in der Behandlung des Hirninfarktes werden hier bereitgestellt.